Der Koordinationsausschuss wurde per Gesetz vom 26. März 2014 gegründet. Er besteht aus Mitgliedern des Direktionsausschusses der föderalen Polizei und aus Vertretern des ständigen Ausschusses der lokalen Polizei. Er ist zuständig, sei es aus eigener Initiative oder auf Antrag des Ministers des Inneren, der Justiz oder auf Antrag beider Minister, für die Formulierung von Empfehlungen und die Vorlage von begründeten Stellungnahmen über die gemeinsame Polizeipolitik oder die Strategie der integrierten Polizei hinsichtlich des Personals, der Logistik, der IT, des Haushalts und der Informationen.
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