16. Januar 2015

Seit ihrer Errichtung im Oktober 2014 ist die Direktion für Schutzaufträge (DAP) für die Gesamtheit der Sonderschutzaufträge der föderalen Polizei zuständig.

Nach den Haussuchungen in Verviers vom 15. Januar 2015, infolge der Anschläge von Paris, konnte DAP einen bedeutenden Anstieg der Anzahl Aufträge feststellen. Aufgrund der Terroralarmstufe 3 gewährleistete sie die punktuellen oder unbefristeten Schutzaufträge zu Gunsten zahlreicher belgischer Politiker.

Ferner übernahm DAP einige Monate später die Schutzaufträge, die zuvor von den Sondereinheiten (DSU) durchgeführt wurden. Die von DSU durchgeführten Durchsuchungen im Rahmen von Terrorermittlungen führten zu zahlreichen Festnahmen von als gefährlich eingestuften Personen. Alle Transfers dieser Gefangenen (Vernehmungen, Erscheinen vor Gericht, usw.) wurden infolgedessen von den Mitgliedern der DAP durchgeführt.

Die Regierungsabkommen verfügen ferner, dass DAP im Laufe des Jahres 2016 alle Schutzaufträge übernehmen soll, die zuvor von der Staatssicherheit durchgeführt wurden. DAP wird somit einziger Ansprechpartner für Aufträge zum besonderen Schutz von Personen und Gütern auf dem gesamten Staatsgebiet werden. Das Projekt befindet sich derzeit in der Abschlussphase.

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