SMS für Gehörlose, Hörgeschädigte und Personen mit Sprachbehinderungen
15. Februar 2015
Gehörlose, Hörgeschädigte und Personen mit Sprachbehinderungen haben zumeist Probleme damit, per Notruf die Rettungsdienste zu kontaktieren. Die Föderalen Öffentlichen Dienste Volksgesundheit und Inneres sowie die integrierte Polizei haben den Weg dafür geebnet, dass die Rettungsdienste auch per SMS erreichbar sind.
Dieser Dienst ist kostenlos und gehörlosen, hörgeschädigten Personen und Personen mit Sprachbehinderung vorbehalten. Diese Bürger müssen also nicht mehr die üblichen Notrufnummern 112, 100 und 101 wählen, sondern die Sonderrufnummern, die per E-Mail oder SMS angefordert werden können.