9. Oktober 2015

Das Jahr 2015 ist unzweifelhaft von der Umsetzung des Rundschreibens GPI 81 in Bezug auf den allgemeinen Referenzrahmen der Sonderunterstützung bei der lokalen Polizei geprägt. Es handelt sich um die Gesamtheit der Aufträge mit Bezug auf Situationen, die ein besonderes Risiko (Gefahr oder Gewalt) darstellen und in deren Rahmen die lokale Polizei eingreift. Sie zeichnen sich aus durch den Einsatz von spezifischen Techniken und gegebenenfalls von Sondermitteln, für die besondere Ausbildungen und Trainingseinheiten absolviert werden müssen.

Die nationale Polizeiakademie (ANPA) wurde mit der Vereinheitlichung und der Koordination der Ausbildungen und des Trainings beauftragt. Es wurde ein nationaler Koordinator innerhalb der Akademie bezeichnet. Dieser entwickelt eine Partnerschaft mit den verschiedenen Korpsleitern und setzt verschiedene Arbeitsgruppen ein.

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