11. Dezember 2015

Ein Text zur Vereinheitlichung des Statuts der Polizeihundeführer bei der föderalen Polizei wird am 11. Dezember 2015 unterzeichnet und soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Diese Akte stützt sich auf zwei Säulen: die Angehörigkeitseinheit und der Hund als Eigentum.

Diese Optimierung soll zunächst unter dem Dach des Hundeunterstützungsdienstes (DGA/DACH) alle Hundeführerteams vereinen (mit Ausnahme der Hunde der Sondereinheiten), die bisher den ersteingreifenden Einheiten (Schifffahrtspolizei, Bahnpolizei, Luftfahrtpolizei, Verkehrspolizei) und den Sondereinheiten angehörten.

Dadurch soll eine Anpassung auf Ebene der Verwendung der Dienstfahrzeuge, der Buchung der Stunden, der Zulagen und Entschädigungen herbeigeführt werden und die Flexibilität zu Gunsten der Kunden über die Einrichtung von zehn gemeinsamen Arbeitsplätzen in den Provinzen gesteigert werden.

Schließlich möchte die föderale Polizei durch die Maßnahme erreichen, dass Beamte Eigentümer der Einsatzhunde werden, auf gleicher Stufe, wie ihre Kollegen mit anderen Spürhunden, sowie die Unterschiede bei den Kosten für den Ankauf, die Unterbringungen, den Unterhalt und die Tierarztkosten des Hundes beseitigen.

Die Rolle der Ausbilder, die Zahl der Hunde der Hundeführer, ein Rückgang der Anzahl Disziplinen, die Reform und die Rente für Hunde, die Allzweck-Teams sind ebenso Themen, die Gegenstand einer Vereinheitlichung sein werden.

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